Krankenkassen und alternative Heilmethoden

Die gesetzlichen und auch die privaten Krankenkassen tun sich noch immer ein bisschen schwer, wenn es um alternative Heilmethoden geht. Bei den gesetzlichen Krankenkassen kann der Versicherte meistens nur auf Kulanz hoffen, wenn es um z.B. Akkupunktur, Chiropraktik oder Traditionelle Chinesische Medizin – kurz TCM - geht. Eine der wenigen Ausnahmen, bei denen die Behandlungskosten seit ein paar Jahren von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, ist die Akkupunktur bei chronischen Rückenschmerzen. Seit 2006 ist diese Heilmethode als Regelleistung anerkannt.

Zusatzleistungen der privaten Krankenkassen und der gesetzlichen Krankenkassen

Bei den privaten Krankenkassen gelten einige alternative Heilmethoden als Zusatzleistungen und die Kosten werden übernommen, wenn diese Zusatzleistungen im Vertag verankert sind. Andere, nicht vertraglich festgelegte Leistungen werden nicht bezahlt. So sollte man sich vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung genau erkundigen welche alternativen Methoden bezahlt werden und welche Leistungen ausgeschlossen sind.

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Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die Leistungen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Es gibt sogar Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Eine Leistung, die z.B. eine Betriebskrankenkasse in Bayern übernimmt, kann die gleiche Betriebskrankenkasse in Sachsen ablehnen. Auch hier sollte man sich im Vorfeld genau informieren, ob die gewünschte Leistung übernommen wird oder nicht!

Allerdings bieten viele gesetzliche Krankenkassen in Zusammenarbeit mit den privaten Krankenkassen Zusatzversicherungen an, mit denen der Patient auch Alternative Verfahren nutzen kann.

Da mittlerweile viele Krankenkassen miteinander Konkurrieren und der Wettbewerb immer größer wird, werden auch die Angebote und Zusatzleistungen der Versicherungen in Bezug auf Alternative Heilmethoden immer mehr.